Sozialpädagogische Familienhilfe
§31 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe ist das grundlegendste Feld und zugleich die Königsdisziplin unserer Erziehungshilfe. Durch den Ausbau der Erziehungs- und Alltagskompetenzen befähigt das mindestens fünfmonatige Unterstützungsangebot die gesamte Familie zur eigenverantwortlichen Gestaltung des Familienwohls und zu langfristiger Problembewältigung im Haushalt. Mittels Risiko- und Ressourcenanalyse formulieren wir entwicklungsförderliche Richtungsziele und erarbeiten einen individuellen Schwerpunkt der pädagogischen Hilfe.
Erziehungsbeistandschaft
§30 SGB VIII
Die Erziehungsbeistandschaft ist ein Angebot für Schulkinder, Jugendliche oder junge Volljährige mit psychosozialen Problemen. Für mindestens 5 Monate wird eine professionelle Fachkraft als Beistand zur Seite gestellt, die Beratung und Unterstützung bietet. Die Maßnahme ist am Einzelfall orientiert und wird individuell an den jeweiligen Entwicklungsstand der Personen angepasst. Hierbei geht es besonders um die Reharmonisierung innerfamiliärer Beziehungen.
Alltagsbegleitung
§45a SGB XI
Im Rahmen der Alltagsbegleitung wird Einzelbetreuung und Alltagsentlastung angeboten. Die dazugehörigen Hilfen beinhalten etwa Beaufsichtigung in eigenen Häuslichkeiten, Freizeitgestaltung und Ermutigung zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte sowie Begleitung zu etwa Gottesdiensten oder Behördengängen. Auch die Entlastung von Pflegenden, etwa durch emotionale Unterstützung, Stärkung der Selbsthilfefähigkeiten sowie Strukturierung und Organisation des Pflegealltags, gehören zum Hilfsrepertoire der SIDE-Fachkräfte.
Clearing
§27 SGB VIII
Das Clearing richtet sich an Familien und bietet Unterstützung bei der Klärung vorhandener Problemfelder im Familiensystem. Es handelt sich um eine sechs- bis achtwöchige Methode zur Problemlösung innerfamiliärer Krisen. Hierbei wird eruiert, wie das Zusammenleben gestaltet werden soll. Mittels unterschiedlicher Gesprächstechniken und Verfahren soll der Ist-Zustand zu einem erstrebenswerten Soll-Zustand überführt werden.
Begleiteter Umgang
§18 SGB VIII
Begleiteter Umgang ist ein Hilfs- und Evaluationsangebot für Eltern in Konflikt- bzw. Scheidungsfällen, bei dem die elterlichen Erziehungsmethoden durch Beobachtung, Beratung und Vermittlung eines Dritten professionell verbessert werden sollen. Auf diese Weise werden die Eltern befähigt, besser auf Problemlagen von Kindern und Jugendlichen reagieren zu können, wenn es den Eltern innerhalb einer Trennungssituation schwerfällt, sich im Sinne der Kinder zu verständigen bzw. zu kooperieren.
Assistenz
§ 78 SGB IX
Als Weiterentwicklung des Ambulanten betreuten Wohnens stellt die von uns angebotene Assistenz eine neue Alternative zur stationären Unterbringung dar. Unterstützende Assistenz richtet sich an hilfesuchende Menschen, die insbesondere auf körperliche Leistungen und zeitlich flexible Alltagskräfte angewiesen sind. Qualifizierte Assistenz ermöglicht von ausschließlich (meist pädagogischen) Fachkräften in allen Alltagsbereichen betreut und zu selbstständiger Lebensführung motiviert zu werden.
Schulbegleitung
§53 SGB IX
Schulbegleitung zielt auf die (Wieder-) Eingliederung von Individuen in die Gesellschaft ab, indem sie gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Unterricht und Lehr-/Lernprozessen ermöglicht. Autonomie und Selbstkompetenz sollen am Ende eines oft langjährigen Begleitprozesses schrittweise ausgebaut werden. Hierzu zählen unter Anderem unterrichtliche Lernhilfen sowie lebenspraktische Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Herausforderungen in und um die Schule.
